Mission
Immer mehr Informationen liegen in elektronischer Form vor; das ganze Web ist voll davon. Zahlreiche Werkzeuge und Methoden helfen nach dem Motto "weniger ist mehr" dabei, Wege durch das Dickicht zu schlagen. Links, Tags und Suchmaschinen ermöglichen das Auffinden relevanter Informationsschnipsel vor allem dadurch, dass sie im Sinne einer Negativauswahl Irrelevantes ausblenden. Dieses Verfahren weiter zu verbessern, zu raffinieren, ist unser Auftrag. Die Granularität der Adressierung muss erhöht, die Schnipsel müssen kleiner und ihre Darstellung so verbessert und konzentriert werden, dass am Ende nur noch eine Positivauswahl, ein hochprozentiges Destillat der benötigten Inhalte, übrig bleibt.
Der Anwendungsfelder gibt es viele, beispielsweise in der Justiz. Die Arbeitsgruppe "eJustice" hat bereits 2007 im Rahmen des Zweiten Naionalen IT-Gipfels der Bundeskanzlerin folgendes ausgeführt:
Die Nutzung der modernen Technik in der Rechtspflege wird sich dann flächendeckend durchsetzen, wenn IT-Anwendungen entwickelt werden, die den Bedürfnissen und Besonderheiten der eigentlichen juristischen Tätigkeit gerecht werden. Sowohl Software- als auch Hardwarelösungen müssen geeignet sein, die juristische Entscheidungsfindung und -begründung als Kernaufgabe der Rechtspflege zu unterstützen.
Politik, Wissenschaft und Wirtschaft werden gemeinsam daran arbeiten, die Vision eines elektronischen Entscheidungsunterstützungssystems Wirklichkeit werden zu lassen, das den Richtern, Notaren und Anwälten nicht nur das Fall-, Wissens- und Dokumentenmanagement erleichtert, sondern sie auch bei der Entscheidungsfindung und -begründung unterstützt, ohne lediglich einen „Subsumtionscomputer“ zu entwickeln, der in die richterlichen Kernaufgaben eingreift oder den freien Vortrag der Parteien verhindert.
Dieses System wird die Ordnung von elektronischen Dokumenten und den in ihnen enthaltenen Informationen entsprechend dem Arbeitsablauf der juristischen Fallbearbeitung ermöglichen. Die hierarchische Darstellung einzelner elektronischer Dokumente in einer elektronischen Akte, die vordergründig den Workflow unterstützt, ist hierfür ungeeignet. Vielmehr müssten alle in der elektronischen Akte enthaltenen Informationen ergonomisch und strukturiert dargestellt werden können. Darüber hinaus sollte ein Ordnungssystem konzipiert werden, das eine Unterstützung bei der rechtlichen Bewertung von Sachverhalten ermöglicht, indem es aus dem Vortrag der Parteien den Sachvortrag in geordneter und visualisierter Fassung extrahiert. So wird nicht nur ein schneller Überblick über den Vortrag der Beteiligten ermöglicht, sondern vor allem dessen rechtliche Bewertung erleichtert. Ohne zusätzliche Arbeit entstünde im Ergebnis eine Darstellung, die dem händisch geführten und farblich markierten Aktenauszug entspricht. Ein weiterer Mehrwert eines solchen Entscheidungsunterstützungssystems läge in der Möglichkeit, externes Wissen strukturiert vorzuhalten. Durch Verlinkung der einzelnen Ordnungspunkte sowohl mit den einschlägigen Normen als auch mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur wird das Entscheidungsunterstützungssystem zusätzlich dem Wissensmanagement dienen.
Mitstreiter, Interessenten und Kritiker sind uns herzlich willkommen.